Neue Verordnung über Einspeisevergütungen für bevorzugte Stromerzeuger verabschiedet
Das Ministerium für Bergbau und Energie hatte zuvor angekündigt, dass die Verordnung über Anreize für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und die hocheffiziente kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme nicht mehr in Kraft sei.
Das Ministerium teilte mit, dass die Personen, die aufgrund eines nach dem 31. Dezember 2019 eingereichten Antrags den Status eines vorübergehenden bevorzugten Stromerzeugers und/oder bevorzugten Stromerzeugers erlangten, die Anreize in Anspruch nehmen, aber sie jedoch vor der Verabscheidung der Verordnung nicht realisieren konnten.
Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund eines nach dem 31. Dezember 2019 gestellten Antrags den Status eines bevorzugten Stromerzeugers erworben haben oder für Personen, die den Status eines vorübergehenden bevorzugten und/oder bevorzugten Stromerzeugers nach dem 31. Dezember 2019 erwerben, aufgrund eines Antrags, der vor dem 31. Dezember 2019 eingereicht wurde.
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